Mietvertrag
Mietvertrag
Der (die) Vermieter
________________________________________________________
und
der (die) Mieter/Zahler der Kaution und Miete und/oder diejenigen, die ihn/sie vertreten
________________________________________________________
schliessen folgenden Mietvertrag:
Der Vermieter vermietet dem dies akzeptierenden Mieter:
1 voll möbliertes Ferienhaus, gelegen auf dem Grundstück hinter dem
Wohnhaus an der Wilhelminastraat 57 in Egmond aan Zee
Mieträume:
Erdgeschoss: 1 Wohnzimmer mit offener Küche und Treppe zum 1. Geschoss, 1
Vor-/Schlafzimmer, Bad mit Dusche, Waschbecken und WC. Obergeschoss: 1
Schlafzimmer.
Die Mietsache/das Ferienhaus darf ausschließlich für Entspannungszwecke von maximal vier Personen, incl. Mieter, genutzt werden. Die Ausübung von jeglichen Berufen, Gewerben oder Handeltreiben im Mietobjekt ist gänzlich untersagt. Der Mieter darf den Nutzungszweck zu keiner Zeit ändern, und kann sich nie auf stillschweigende Zustimmung des Vermieters berufen.
3.1.1. Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte vereinbarte
Zeit und beginnt am:
(Eingangsdatum, Zeitpunkt noch naher
übereinzukommen, im Prinzip zwischen 13.00 und 18.00 Uhr, und endet am
(Enddatum, im Prinzip um 10.00 Uhr,
jedoch nicht später als 11.00 Uhr)
3.1.2. Beide Vertragsparteien
können den Vertrag von bestimmter Dauer unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten kündigen. Kündigungserklärungen
müssen vor Ablauf der Frist schriftlich per Einschreiben eingegangen sein.
Bei ordentlicher Kündigung ist keine Miete verschuldet und werden
eventuell bereits geleistete Zahlungen rückerstattet, jedoch abzüglich
Bankgebühren, welche bei Auslandsüberweisungen dem Empfänger (Vermieter)
von den niederländischen Banken in Rechnung gebracht werden, oder
abzüglich Bankgebühren, welche bei Auslandsüberweisungen von den Banken
bei Mietrückzahlungen an den Mieter dem Vermieter in Rechnung gebracht
werden.
3.2 Bei nicht ordentlicher Kündigung besteht automatisch ein Mietverhältnis für den vereinbarten Zeitraum.
3.3. Der Vermieter hat das Recht, jede Zeit das
Mietverhältnis zu kündigen, wenn eine oder mehrere Situationen auftreten:
3.3.1. Der Mieter und/oder mehrere Personen die die Mietsache nutzen:
Sich nachweislich an gewalttätiges Verhalten in der Gemeinde Egmond
schuldig machen. Vorsätzlich grobe Schaden dem Ferienhaus und/oder anderem
Eigentum des Vermieters zufügen. Bei vorzeitigem Auszug begründet durch
o.g. Situationen hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung von
einigen zuviel gezahlten Mietgeldern.
3.3.2. Der Vermieter darf das
Mietverhältnis neben o.g. Gründen (3.3.1.) im Falle Höherer Gewalt
zwischenzeitlich kündigen. Gründe wären: Unbewohnbarerklärung durch Brand,
Erdbeben, Tsunami und andere Naturkatastrophen, aber auch Gewaltschaden,
Krieg usw.
Wenn der Vermieter durch Höhere Gewalt nicht im Stande ist,
den Vertrag zu erfüllen, hat der Mieter nur Anspruch auf Rückerstattung
der von ihm gezahlten Mietgeldern abzüglich der bereits verdienten
Mietgelder (d.h. für den Zeitraum, in dem der Mieter tatsächlich in dem
Ferienhaus gewohnt hat).
Der Mietpreis ist ein Pauschalbetrag und beträgt pro Woche
zwischen EUR 215 und EUR 455 und ist inklusiv Pass, Wasser, Licht,
Fernsehempfang, Betriebskosten und auch inklusiv Touristensteuer jedoch exklusiv
Endsäuberung.
Die Miete soll entweder durch Barzahlung auf Anreisetag oder, auf
Wunsch des Vermieters, durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto,
Nr. 315750693
Bank: Rabobank
IBAN: NL15 RABO 0315 7506 93
BIC: RABONL2U
zu Gunsten des Vermieters gezahlt werden.
Die bei Auslandsüberweisungen fälligen Bankgebühren sind zu Lasten des
Mieters.
In der Miete u/o in den Betriebskosten sind enthalten: der Gebrauch der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Sachen, wie Fernseher, Hi fi-Anlage, Kühlschrank, Sitzgarnitur, Gas-Kochplatte, Bettlinnen, Lampen und übrige Einrichtung. Auch die Kosten von Gas, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten. Die (un)beweglichen Güter bleiben Eigentum des Vermieters.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache gut zu pflegen und es am Ende der Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben wie er es zu Anfang der Mietzeit vorgefunden und übernommen hat.
Der Mieter verpflichtet sich, alle Reparaturen, die Kraft Gesetzes und der Sitten entsprechend der Verantwortung des Mieters unterliegen, auszuführen. Er wird ebenfalls alle übrigen Reparaturen von Schaden ausführen lassen, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden einer Person, Sache oder Tieres für die der Mieter haftet und einsteht, verursacht wurden.
Der Mieter wird dem Vermieter unverzüglich von Schaden,
dessen Reparatur der Verantwortung des Vermieters unterliegt, in Kenntnis
setzen. Unterlässt er dies, kann der Mieter für den Schadensersatz haftbar
gemacht werden.
Außerdem wird der Mieter dem Vermieter und oder seinem
Stellvertreter die Gelegenheit bieten, jeden Schadensfall zu untersuchen
und die eventuellen Reparaturmaßnahmen zu dulden. Der Mieter kann keine
Ansprüche auf Rückerstattung erheben, falls die Reparaturarbeiten länger
als die vereinbarte Mietzeit dauern sollten.
Der Mieter haftet für den
Ausfall der Mieteinnahmen, den der Vermieter durch o.g. Reparaturarbeiten
erleiden könnte. Die Beweisführung eines solchen Mietausfalls obliegt dem
Vermieter.
Art. 9 Nicht
übertragen
Es ist dem Mieter untersagt, die Miete auf anderen zu übertragen, ohne ausdrückliche Zusage des Vermieters. In keinem Fall kann sich der Mieter auf stillschweigende Zustimmung berufen. Es ist dem Mieter ebenfalls untersagt, ein Teil bzw. das gesamte Mietobjekt an Dritten unterzuvermieten. Mieter, die bei der Reservierung nicht als solche angemeldet wurden, sind nicht erlaubt.
Gäste sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Art. 10 Mietpauschale
Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gasöl, Gas, Fernsehempfang usw. sowie de Benutzung von Heizung, Kuhlschrank, Gas-Kochplatte, Sitzgarnitur, Teppichboden, Lampen usw. gehen zu Lasten des Mieters, sind jedoch bereits im Mietpreis enthalten.
Art. 11 Versicherungen
Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache mit genügend Hausrat und Einrichtung auszurüsten und den Mietpreis zu garantieren. Er wird außerdem die für die Mietsache erforderliche Hausratversicherung auf (NL) UGV-Basis (= erweiterte Gefahrenversicherung) abschließen, damit der Mieter während der Gesamtmietzeit gegen u.a. Brand, Sturm, Blitzeinschlag und Flugzeugschaden versichert ist. Auf Wunsch des Mieters wird ihm der Vermieter den Versicherungsschein sowie den Beweis der letzten fälligen Prämienzahlung vorzeigen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls eine Gebäudeversicherung auf UGV-Basis (siehe oben) abzuschließen.
Art. 12
Ab-/Veränderungen
Der Mieter darf keine Änderungen jeglicher Art an das Mietobjekt durchführen, ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters oder der Behörde. Führt der Mieter dennoch Änderungen durch, ohne sich vorher die behördliche Genehmigung oder Zusage des Vermieters einzuholen, kann der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit entweder den veränderten Zustand der Mietsache ohne Kostenbeteiligung akzeptieren, oder er kann vom Mieter, ganz auf dessen Kosten, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Auszug fordern.
Art. 13 Kaution
Um die genaue Einhaltung dieses Vertrages zu gewährleisten, hat der Mieter eine Kaution von EUR 120,00 oder Mehr dem Vermieter zu hinterlegen. Die Kaution soll innerhalb von 2 Wochen nach Buchung, jedoch auf jedem Fall vor Anfang der Mietzeit beim Vermieter eingegangen sein. Rückerstattung der Kaution zzgl. Kapitalrente erfolgt nur dann, wenn der Mieter sich an den vertraglichen Bedingungen entsprechend gehalten hat oder nach richterlichem Beschluss.
Art. 14 Beschränkter Ersatzanspruch
Bei Enteignung zum öffentlichen Nutzen verliert der Mieter jeden Anspruch auf Schadensersatz gegen den Vermieter. Ersatzansprüche kann er nur gegen die für die Enteignung verantwortliche Behörde geltend machen.
Mit Ihrer Unterschrift/Zahlung der Kaution erklären sie sich mit oben genannten Vertragsbedingungen einverstanden.
